Künstliche Intelligenz im Recht und neue Organisationsmöglichkeiten für die Anwaltschaft: Das war Anwalt2022

Nach zwei Jahren Online-Veranstaltung lud der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) seine Mitglieder und andere Interessierte endlich wieder vor Ort zu der Konferenz Anwalt2022 nach München ein. Anwalt2022 ist die jährliche Konferenz zur Begleitung des Kanzleialltags und bietet Trends, Ideen und Hilfestellung für kleine bis mittlere Kanzleien. Das spiegelten auch die Themen des Tages wider: Von den Risiken der Berufshaftpflichtversicherung über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz bis hin zu Legal Tech-Themen wie Künstliche Intelligenz im Recht. Neben den vielen spannenden Themen auf dem Programm stand auch der Austausch im Vordergrund – bei den Teilnehmer:innen war die Freude groß, wieder persönlich vor Ort an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Einen Eindruck von der Veranstaltung können Sie in unserem Veranstaltungsbericht nachlesen.

Zusammenarbeit neu gedacht: Organisationsmöglichkeiten für die Anwaltschaft

Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, nahm Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, zu Beginn der Veranstaltung zum Anlass, die Synergieeffekte in der Organisation zu überdenken: Sie stellte drei Lösungsansätze vor und diskutierte, wie Kanzleien bzw. Anwälte und Anwältinnen sich in Zukunft organisieren können.

Kooperation zwischen Kanzleien

Diese Art der Organisation gleicht am ehesten einem dauerhaft angelegten Empfehlungsnetzwerk: Kanzleien empfehlen zum Beispiel Mandanten und Mandantinnen an Kollegen bzw. Kolleginnen mit anderer Spezialisierung weiter. Eine weitere Möglichkeit ist die Kooperation zwischen einer Steuer- und einer Rechtsanwaltskanzlei.

Bürogemeinschaft

Eine Stufe weiter geht die Bürogemeinschaft: Viele denken, dass die Bürogemeinschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass die Mitglieder gemeinsame Büroräume nutzen; dem ist aber nicht so. § 59q BRAO regelt, dass gemeinsame Betriebsmittel genutzt werden. Das können Räumlichkeiten sein, ist aber kein Muss.

Dank der Änderungen in der BRAO-Reform gibt es jetzt kaum mehr Beschränkungen, wer mit in der Bürogemeinschaft tätig sein darf. Einzige Ausnahme ist, wenn der Beruf nicht vereinbar ist mit der Ausübung des Anwaltsberufs als Organ der unabhängigen Rechtspflege.

Kanzleinetze

Vorbild hierfür sind die Praxisnetze der Ärzte: Sie sind geschaffen worden, um eine wohnortnahe, ambulante, medizinische Versorgung zu gewährleisten. Gerade in ländlichen Gebieten gibt es oft keine wohnortnahe, persönliche Beratung von Anwälten und Anwältinnen. Kanzleinetzwerke könnten hier die Lösung sein: In einem Kanzleinetzwerk bringt jedes Mitglied seine Tätigkeiten eigenverantwortlich ein; es ist vorstellbar, dass sich mehrere Kanzleien ein Gebiet „teilen“ und jede Woche ein anderer Anwalt oder eine andere Anwältin mit einem anderen Spezialgebiet im Büro vor Ort ist.

Der Vortrag regte eine spannende Diskussion an; z. B. über die Möglichkeiten einer Cyber-Bürogemeinschaft mit rein virtuellen Kanzleiräumen. Das ist momentan noch nicht erlaubt, könnte aber in Zukunft eine weitere Option sein.

Wie wirken sich der demographische Wandel und die Nachwuchskrise auf Rechtsanwaltskanzleien aus?

Dieser Frage ging Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts für Anwaltsrecht, nach. Die Tendenz: Seit 2021 ist die Zahl der zugelassenen Anwälte und Anwältinnen im Bundesgebiet leicht rückläufig. Die Anwaltschaft wird zudem immer älter: Die meisten Rechtsanwälte sind zwischen 51 und 60 Jahre alt; nur 16 Prozent sind 40 Jahre oder jünger. Man könnte nun vermuten, dass das daran liegt, dass die Zahl der Jurastudierenden zurückgeht. Hier zeigt sich aber im Vergleich zu der sinkenden Zahl der Anwaltschaft eine gegenläufige Tendenz: Die Zahl der Jurastudierenden steigt seit 15 Jahren kontinuierlich.

Die Statistiken machen aber gleichzeitig deutlich: Viele Abiturient:innen entscheiden sich nicht mehr für das klassische Jurastudium – Bachelor- und Masterstudiengänge mit Rechtsbezug z. B. an Fachhochschulen werden immer beliebter. Das klassische Jurastudium scheint also an Attraktivität zu verlieren und somit rücken auch weniger Studierende nach, die sich für den Anwaltsberuf entscheiden. Der Aufruf, das Jurastudium zu reformieren, ist nicht neu, bekommt aber vor diesen Zahlen neue und dringendere Bedeutung.

Zudem wächst der Frauenanteil unter den Erstsemestern weiter und liegt inzwischen bei durchschnittlich 63 Prozent. Für die Anwaltschaft bedeutet das neue Herausforderungen, da Frauen nachweislich andere Karriereziele als Männer haben: Unter den neu zugelassenen Rechtsanwält:innen macht der Frauenanteil zwar 49 Prozent aus; 48 Prozent sind aber als Syndikusanwältinnen tätig und nur 34 Prozent als niedergelassene Rechtsanwältinnen. Was also tun um dem bevorstehenden Anwaltsmangel entgegenzuwirken? Der Markt braucht neue, für die jüngere Generation attraktivere Unternehmenskonzepte, neue „Job-Sharing“-Modelle und gezieltes Werben von Frauen in den eher männerdominierten Fachrichtungen, in denen in den nächsten Jahrzehnten der Nachwuchs fehlen wird.

Kein „Rundum-Sorglos“-Paket: Tücken der Berufshaftpflichtversicherung

Im anschließenden Vortrag klärte Prof. Dr. Martin Diller über Lücken und Ausschlüsse von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen aus der Berufshaftpflichtversicherung auf, die vielen nicht bewusst sind. Zum 1. August 2022 traten zudem Änderungen in Kraft: Jetzt sind nicht mehr nur der einzelne Anwalt und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) versicherungspflichtig, sondern auch alle Sozietäten (§§ 59n, o BRAO). Beim Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere zwischen anwaltstypischen und berufsfremden Tätigkeiten zu unterscheiden: Nicht alles was ein Anwalt oder eine Anwältin macht, fällt unter die anwaltstypische Tätigkeit. So fallen unter nicht-versicherte Tätigkeiten z. B. Vermittlung und Maklertätigkeiten, Anlage- und Vermögensberatung, Masseninkasso. Für etwas größere Kanzleien empfiehlt Diller, einen sog. „Risk Partner“ zu installieren, an den man sich im Schadensfall wenden kann und der in den Tücken und Eigenschaften der Berufshaftpflichtversicherung geschult ist. Das ist auch sinnvoll, damit keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden.

Im Nachgang kam die Frage auf, ob Legal Tech von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt wird. Wenn es um Hardware geht, ist die Antwort eindeutig ja, schwieriger wird es, wenn man als Anwalt oder Anwältin Legal Tech-Produkte verkauft. Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig.

DSGVO für Rechtsanwälte: Was ist zu beachten?

Maria-Urania Dovas, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht gab ein Update zu relevanten Entwicklungen in der DSGVO. So sind auch Anwält:innen verpflichtet, ihren Mandanten und Mandantinnen eine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO zu erteilen. Darunter können nach einem Urteil des LG Bonn auch Nachrichten fallen, die über WhatsApp ausgetauscht wurden. Deswegen lautet die Empfehlung von Dovas eindeutig, mit Mandant:innen nicht über WhatsApp zu kommunizieren. Es gibt aber auch Grenzen des Auskunftsanspruchs: So wollte ein ehemaliger Arbeitnehmer von einem Unternehmen eine Kopie aller Mails von Kollegen und Kolleginnen erhalten, in denen er mit Namen erwähnt wurde. Hier greift Art. 15 Abs. 4, da das Recht auf Kopie die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beinträchtigen darf. Für Interessierte findet sich eine große Auswahl an Urteilen zu Art. 15 DSGVO unter bitkom.org.

Inspirierender Vortrag zum Schluss: Was kann Künstliche Intelligenz im Recht?

Den letzten Vortrag „Künstliche Intelligenz im Recht“ hielt Tianyu Yuan, CEO und Co-Founder der Codefy GmbH. Im Raum stand natürlich die Frage, ob KI die Anwaltschaft irgendwann überflüssig machen wird. Yuan nahm in vier Schritten die Angst vor der KI und motivierte stattdessen, KI als Assistenz zu nutzen. Die vier Schritte lauteten:

  • „Was ist KI?“
  • „Wie funktioniert KI?“
  • „KI als Legal Tech“
  • „Regulierung von KI“

Die Essenz: Stand heute kann KI die Anwaltschaft nicht ersetzen. Der Aufwand wäre schlichtweg viel zu groß. KI kann aber als Assistent der Anwaltschaft dabei helfen, Recht schneller und einfacher durchzusetzen. Das Ziel muss dabei stets sein, sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher sind. Dafür bereitet Europa bereits eine KI-Verordnung vor. Also: Nicht wegducken, sondern informieren, welche Tools es gibt und wie die in der eigenen Kanzlei unterstützen können. Wir nutzen schließlich auch keinen Straßen-Atlas mehr, um mit dem Auto von A nach B zu fahren, oder?

Fazit: Sind Präsensveranstaltungen out?

Anwalt2022 war eine rundum gelungene Veranstaltung – und hätte deshalb auch deutlich mehr Besucher:innen verdient gehabt. An den Themen und Referent:innen hat es aus unserer Sicht nicht gelegen – beides war auf hohem Niveau und wusste zu überzeugen. Ebenfalls lag es nicht an der Organisation, die sehr gut war. Wir fragen uns, warum sich weniger Menschen vor Ort informieren und vernetzen wollen. Haben Sie eine Idee? Schreiben Sie uns an info@ffi-verlag.de. Wir freuen uns auf jegliches Feedback.

Verena Schillmöller

Freie Fachinformationen GmbH
Leyboldstraße 12
50354 Hürth
www.ffi-verlag.de

Die Referenten

  • Edith Kindermann
    Rechtsanwältin und Notarin, Präsidentin DAV

    Fachkräftemangel, steigende Kosten und Zeit für notwendiges know-how in der digitalen Transformation sind nur einige Faktoren, die die Zeit für die eigentliche kreative anwaltliche Tätigkeit „rauben“. Hier setzt die Überlegung an, diese Aufgaben auf mehr Schultern zu verteilen, und zugleich die eigene Selbständigkeit in der anwaltlichen Arbeit zu behalten. Die erstmals durch die BRAO-Reform seit dem 01.08.2022 im Gesetz geregelte Bürogemeinschaft und die neue Überlegung zu Kanzleinetzen werden dargestellt, um Hilfestellung für eigene Überlegungen zu geben.

  • Prof. Dr. Matthias Kilian
    Direktor des Soldan Instituts und des Instituts für Anwaltsrecht, Uni Köln

    Der Referent berichtet über Gegenwart und Zukunft des deutschen Rechtsdienstleistungsmarktes. Wie wirken sich die der demographische Wandel, eine zunehmende Digitalisierung, die Nachwuchskrise in den juristischen Professionen, aber auch ein reformierter Rechtsrahmen der anwaltlichen Tätigkeit auf Rechtanwaltskanzleien aus. Der Vortrag nimmt hierbei auch in den Blick, wie sich die Gegebenheiten in Bayern vom Rest Deutschlands unterscheiden.

  • Prof. Dr. Martin Diller
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist die anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung kein „Rundum-Sorglos“-Paket. Ganz im Gegenteil enthalten die üblichen Versicherungsbedingungen gefährliche Lücken und Ausschlüsse. Darüber und zugleich über die am 1. August 2022 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen zur Berufshaftpflichtversicherung informiert der Vortrag. Dabei wird auch auf die zweckmäßige Gestaltung der Versicherungsdeckung für kleine und mittelgroße Sozietäten eingegangen.

  • Maria-Urania Dovas, LL.M.
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht

    Auch für Rechtsanwälte gilt die DSGVO. Ein Überblick über die aktuellen Themen (z.B. Auskunftsansprüche, Datenübermittlung in Drittländer) vermittelt ein Update zu relevanten Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung.

  • Tianyu Yuan
    Rechtsanwalt, Mitgründer und CEO des Technologie-Startups Codefy

    Sein Vortrag vermittelt einen Überblick über die Querschnittstechnologie der Künstlichen Intelligenz. Dabei wird insbesondere auf ihren praktischen Einsatz bei der juristischen Arbeit eingegangen sowie Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt. Es werden ausgewählte Technologielösungen vorgestellt und ihre Funktionsweise demonstriert.